Erbrecht

Bereits zum Ende des 20. Jahrhunderts nahm die Bedeutung des Erbrechts erheblich zu. Nun zeigt sich, dass diese Entwicklung auf unabsehbare Zeit anhalten wird. Neben der ständigen Präsenz der Thematik Vermögensnachfolge in den Medien trägt dazu insbesondere die Tatsache bei, dass aktuell Vermögenswerte in kaum zu ermittelnder Höhe auf die nächste Generation übergehen. Schätzungen gehen davon aus, dass allein zwischen 2000 und 2010 Werte von annährend 2,5 Billionen Euro vererbt werden.

Gleichzeitig ist es aber auch unbestritten, dass die Normen, welche die Vermögensnachfolge regeln, zu den komplexesten und kompliziertesten unserer Rechtsordnung gehören. Die Herausforderung für den Rechtsanwalt liegt somit auf der Hand. Das weite Feld der erbrechtlichen Beratung beginnt mit der vorsorgenden Gestaltung. Hier bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die sich nicht nur in der Erstellung von Testamenten erschöpfen, sondern auch lebzeitige Vermögensübertragungen betreffen.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für den Weg der vorweggenommenen Erbfolge sprechen. Neben der Vorstellung Steuern zu sparen, ist der Erblasser oftmals bestrebt, einzelne Personen bevorzugt zu behandeln. Nicht selten ist es aber auch wichtig, mögliche Pflichtteilsansprüche zu reduzieren. Zu guter Letzt darf nicht vergessen werden, dass Regressansprüche des Sozialhilfeträgers drohen und deshalb bei der Übergabe von Vermögenswerten Vorsicht geboten ist.

Unsere Kanzlei sieht als notwendigen Bestandteil jeder Vorsorgemaßnahme auch die Erstellung sogenannter Vorsorgevollmachten. Auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt, erstellen wir die entsprechenden Vollmachtsurkunden und sind Ihnen schließlich auch bei der Abfassung sogenannter Patientenverfügungen behilflich.

Die vorsorgende Beratung endet spätestens mit Eintritt des Erbfalls. Hier gilt es nun in der Hauptsache, Sie durch die oftmals lange und nervenaufreibende, gegebenenfalls gerichtliche Auseinandersetzung mit den Miterben, Pflichtteilberechtigten oder anderen Beteiligten zu führen. Dabei ist es nicht nur unser Ziel, jeden Fall juristisch korrekt zu durchleuchten, sondern auch einfühlsam mit Ihnen die individuellen Besonderheiten zu vertiefen.

Ihr Spezialist für das Erbrecht: Frank Borstelmann.


Über uns

Wir, die Rechtsanwälte BEM der Kanzlei im Phoenix-Center, verstehen uns als moderne Dienstleister, die beratend auf den klassischen Gebieten des Rechts tätig sind. Hierunter fallen insbesondere das Arbeits- und Mietrecht sowie das Erb- und Familienrecht und schließlich das Verkehrs-, Zivil- und Strafrecht.


Rechtsanwälte BEM

Phoenix-Center / Moorstraße 4, 21073 Hamburg

(040) 76 79 47 - 47

(040) 76 79 47 - 50

mail@rechtsanwaelte-bem.de

Bürozeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 09.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch: 09.00 - 13.00 Uhr

Freitag: 09.00 - 16.00 Uhr

Termin nach Vereinbarung!