Familienrecht
Die Regelungen des Familienrechts berühren sämtliche Lebenssituationen und Konstellationen. Vor, während oder nach einer Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu bedenken. Besondere Fragen tauchen im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern oder auch schon bei der Frage der Vaterschaft auf.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt natürlich in der Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Falle der Trennung und Scheidung. Hier treten regelmäßig zahlreiche Ungewissheiten auf. Was passiert mit den Kindern? Habe ich Anspruch auf Unterhalt oder einen Vermögensausgleich? Kann mir meine Rente genommen werden? Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts genauso wie hinsichtlich etwaiger Unterhalts- und Vermögensausgleichsansprüche.
Dabei halten wir es immer für sinnvoll, im Gespräch mit der anderen Seite zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen – insbesondere, wenn Kinder betroffen sind. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich ebenso engagiert auch im gerichtlichen Verfahren.
Um für den Fall einer Trennung größere Streitigkeiten über die Kinder, das Vermögen oder den Unterhalt zu vermeiden, kann der Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern über die gesetzlichen Regelungen und prüfen, ob diese für Ihre konkrete Situation passend sind oder eine vertragliche Regelung getroffen werden sollte. Da eine solche Vereinbarung besondere Voraussetzungen erfüllen muss, ist eine genaue Beratung und Prüfung hier in jedem Falle sinnvoll.
Ihre Spezialistin für das Familienrecht: Christiane Eymers.