Immobilienrecht
Der Bereich der Immobilien umfasst viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Übertragung und nicht zuletzt der Vermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder anderer Räumlichkeiten, wie etwa Gewerbeflächen. Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen daher das Wohnungseigentumsrecht und das Wohnungsmietrecht, insbesondere aber auch das gewerbliche Miet- und Pachtrecht.
Das Tätigkeitsspektrum reicht dabei von der Prüfung von Kauf- und Miet/Pachtverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung, der Durchsetzung ordnungsgemäßer Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Rahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften bis zur Beratung im Bereich klassischer Mietprobleme, wie etwa Schönheitsreparaturen, Mängel des Mietobjekts, Mietminderungen, Kündigungen, Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen.
Daneben vertritt Sie unsere Kanzlei aber auch bei Räumungsrechtsstreitigkeiten bis hin zur Zwangsräumung und allen weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.
Nicht zuletzt greift das Immobilenrecht auf Teilgebiete über, die einen detaillierten Beratungsbedarf erfordern.
Oft stellt sich die Frage nach einer lebzeitigen Übertragung von Immobilieneigentum im Sinne einer vorweggenommenen Erbfolge.
Nicht selten sind auch Probleme des Nachbarrechts zu klären. Wie verhält es sich mit Grenzeinrichtungen zum Nachbarn, also solchen Anlagen, die von der Grenze geschnitten werden? Wie verhält es sich mit den Folgen eines Überbaus, wenn also der Nachbar über die Grenzen seines Grundstücks gebaut hat?
Sichern Sie sich auch hier durch versierte fachliche Beratung ab.
Ihr Spezialist für das Immobilienrecht: Frank Borstelmann.