Strafrecht

Der Strafverteidiger ist Ihr Garant für ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Ihre Rechte in allen Bereichen des Strafrechts zu wahren und Ihnen in jeder Phase des Verfahrens als starker Partner zur Seite zu stehen.

Als Strafverteidiger wissen wir um Ihre Ängste und Fragen, die ein Strafverfahren mit sich bringt. Daher werden wir uns umgehend mit Ihnen zusammensetzen, um gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigung aufzubauen. Im gesamten Verfahren stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und schöpfen alle prozessualen Möglichkeiten aus, um Sie vor ungerechtfertigten Eingriffen in Ihre Rechte und Güter zu schützen.

Wir können Ihnen versprechen, dass wir Ihre Verteidigung genauestens an Ihnen und Ihren Bedürfnissen ausrichten werden. Denn eine optimale Verteidigung unterliegt keinem festgeschriebenen Schema. Sie ist stets individuell auf den von einem Strafverfahren betroffenen Menschen maßzuschneidern. Was nützt einem die stärkste Rüstung, wenn sie nicht passt?

Setzen Sie sich am besten noch heute mit unserer Kanzlei in Verbindung, damit wir gemeinsam Ihre Verteidigung vorbereiten und Ihnen das nötige Rüstzeug anpassen können. Lassen Sie uns Seite an Seite für Ihre Rechte streiten!

Ihre Verteidiger und Rechtsanwälte für das Strafrecht: Kai Bauschus und Torsten Müsse.

In allen Bereichen des Strafrechts

Wir verteidigen Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Arztstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

 

In jeder Phase des Verfahrens

Wir verteidigen Sie in jeder Phase des Verfahrens:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
    • Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
  • Verteidigung im Zwischenverfahren
    • Anklageerhebung
  • Verteidigung im Hauptverfahren
    • Gerichtsverhandlung
  • Rechtsmittelverfahren
    • Berufung und Revision

Wir beraten Sie auch außerhalb eines aktuellen Strafverfahrens (Präventivberatung).

 

Ängste und Fragen

  • Droht bei dem konkreten Vorwurf eine Freiheitsstrafe?
  • Bei Beamten: Droht der Verlust des Beamtenstatus?
  • Bin ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren der Polizei gegenüber auskunftspflichtig?
  • Bekommt mein Arbeitgeber von der Verurteilung Kenntnis?
  • Ab wann gelte ich als vorbestraft?
  • Bekomme ich die beschlagnahmten Gegenstände wieder heraus?
  • Kann ich mich gegen die Verurteilung wehren?
  • Muss ich den Strafbefehl akzeptieren?

 

Prozessuale Möglichkeiten

Wir werden für Sie alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen. Hierunter versteht man beispielsweise:

  • Anregen der Verfahrenseinstellung
  • Einspruch gegen Strafbefehl
  • Stellen von Beweisanträgen (z.B. weitere Zeugenvernehmung, Sachverständigengutachten)
  • Verfahrensabsprache mit dem Gericht und der Staatanwaltschaft zur Reduzierung der Strafe
  • bei Untersuchungshaft: Antrag auf Haftprüfung etc.
  • bei Verurteilung: Einlegung von Rechtsmitteln (z.B. Berufung)
  • bei Beschlagnahme und Sicherstellung Ihrer Gegenstaende: Antrag auf Freigabe

 

Eingriffe

Beispielsweise:

  • Freiheitsstrafe / Jugendstrafe
  • Jugendarrest
  • Geldstrafe
  • Arbeitsleistungen
  • Berufsverbot
  • Untersuchungshaft
  • Beschlagnahme
  • Durchsuchung
  • Erkennungsdienstliche Maßnahmen

 


Über uns

Wir, die Rechtsanwälte BEM der Kanzlei im Phoenix-Center, verstehen uns als moderne Dienstleister, die beratend auf den klassischen Gebieten des Rechts tätig sind. Hierunter fallen insbesondere das Arbeits- und Mietrecht sowie das Erb- und Familienrecht und schließlich das Verkehrs-, Zivil- und Strafrecht.


Rechtsanwälte BEM

Phoenix-Center / Moorstraße 4, 21073 Hamburg

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Termin nach Vereinbarung!