Verkehrsrecht
Auch ein unverschuldeter Verkehrsunfall kostet Nerven und Mühe – folgt doch auf den Schock des Ereignisses die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung.
Viele Geschädigte, die in Eigenregie ihre Ansprüche anmelden, verzichten dabei auf gutes Geld, da ihnen nicht sämtliche Schadenspositionen bekannt sind. Aus diesem Grund wird der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens nur sehr selten gestellt. Ebenso zahlt die gegnerische Versicherung auch nicht die Kostenpauschale und den Nutzungsausfall, wenn nicht danach gefragt wird.
Bedenken Sie bitte auch, dass Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen können. Die Kosten hierfür hat die gegnerische Versicherung zu tragen – ebenso wie die Kosten unserer Beauftragung!
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir nehmen den Sachverhalt auf und sorgen für eine schnelle, erfolgreiche Abwicklung! Wir unterstützten Sie bei der Wahl des Sachverständigen! Wir sichern Ihnen den Erhalt sämtlicher Schadenspositionen, die Ihnen zustehen! In Summa: Wir entlasten Sie und verhelfen Ihnen zur größtmöglichen Entschädigung!
Ihr Spezialist für das Verkehrsrecht: Torsten Müsse.