Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere 100.000 Autofahrer Ärger mit der Polizei und den Gerichten.
Wenn ein Bußgeldbescheid droht, nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt zu uns auf. So zeigt doch die Erfahrung, dass die Mehrzahl der Betroffenen mit der Verteidigung der eigenen Person wenig erfolgreich ist. Die vorgetragenen Argumente aus eigener Sicht entpuppen sich oftmals als eher be- denn entlastend.
Wir wissen, welche Fehler beispielsweise bei Geschwindigkeitsmessverfahren oder Rotlichtüberwachungen vorliegen können. Wir werden die Ermittlungsakte anfordern und mögliche Fehlerquellen in der Akte oder vor Gericht aufdecken.
Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Sache aussichtslos ist, können wir aus der Erfahrung heraus doch in den meisten Fällen weiterhelfen.
Sollte Ihnen im Straßenverkehr eine Verfehlung vorgeworfen worden sein oder droht der Erlass eines Bußgeldbescheides und Sie sind nicht sicher, welche Sanktionen Ihnen drohen, nehmen Sie schon frühzeitig Kontakt zu uns auf. Wir geben Ihnen verlässlich Auskunft darüber, was auf Sie zukommt.
Ihr Spezialist für das Ordnungswidrigkeitenrecht: Torsten Müsse.