Führerschein auf Probe

Probezeit für Fahranfänger

Die Erfahrung zeigt, dass sich Führerscheinneulinge bis zu einem Alter von 25 Jahren durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr auszeichnen.
Deshalb hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, zum Schutz dieser Personen und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, eine Bewährungszeit von zwei Jahren für die jungen Fahranfänger festzusetzen.

Beim Fahranfänger auf Probe gilt folgender Maßnahmenkatalog:

Erste Stufe
Zunächst sorgen auf der ersten Stufe ein schwerwiegendes oder zwei weniger schwerwiegende Delikte zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Dadurch wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Zweite Stufe
Durch ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte erfolgt eine Verwarnung.
Es wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung anempfohlen.

Dritte Stufe
Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte lassen die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen.

Dem Fahranfänger auf Probe muss klar sein, dass alle Bußgelder mit einer Sanktion über 60,00 € Punkte nach sich ziehen. Diese Punkte sind nicht im Bußgeldbescheid vermerkt. Deshalb gehen viele davon aus, dass Punkte nicht anfallen. Dies ist ein Trugschluss, der sich zeigt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von der Bußgeldstelle über den rechtskräftigen Bußgeldbescheid unterrichtet wurde. Mit den Maßnahmen der Führerscheinstelle, die zwingend folgen, rechnet der Fahranfänger in der Regel nicht.

Ein Aufbauseminar ist teuer und die Verlängerung der Probezeit kann bitter werden.
Deshalb sollte der Fahranfänger seinen Anwalt mit der Prüfung jeglicher Sachverhalte, die eine Sanktion ab 60,00 € hervorrufen können, beauftragen.
Freisprüche oder Einstellungen der Verfahren sind keine Seltenheit.

Das System, welches die Fahranfänger und die Allgemeinheit schützen soll, soll hier nicht durch anwaltliches Geschick konterkariert werden.
Auch wenn ein Freispruch oder eine Einstellung durch den Anwalt erreicht werden kann, so hat der Fahranfängermvieles aus dem Verfahren gelernt und, wenn er einen erfahrenen Verkehrsanwalt trifft, die nötige Kopfwäsche von diesem gratis erhalten.
Die Erfahrung zeigt, dass denjenigen, dem einmal das Aufbauseminar erspart wird und dessen Probezeit nicht verlängert wird, so schnell keine weiteren Fahrfehler unterlaufen.

Nehmen Sie mit uns über Kontaktformular oder telefonisch Kontakt auf.

Ein persönlicher Kontakt mit dem Fahranfänger ist, im Gegensatz zu den Verkehrsteilnehmern ohne Probezeit, die die Kanzlei nicht unbedingt aufsuchen müssen, aus erzieherischen Gründen wichtig.


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Wir, die Rechtsanwälte BEM der Kanzlei im Phoenix-Center, verstehen uns als moderne Dienstleister, die beratend auf den klassischen Gebieten des Rechts tätig sind. Hierunter fallen insbesondere das Arbeits- und Mietrecht sowie das Erb- und Familienrecht und schließlich das Verkehrs-, Zivil- und Strafrecht.


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